IFE - Institut für Forsteinrichtung Brandýs nad Labem 
 FW - Forsteinrichtung und Waldökologie 
 IDZ - Informations und datenzentrum 
 NZZ - Nationales Zertifizierungszentrum 
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UNTERSTÜTZUNG DER STAATSORGANEN DER FORSTVERWALTUNG

Zusammenarbeit mit den Staatsorganen der Forstverwaltung

  • Aufzählung der Möglichkeiten im Sinne des „Einrichtungdokuments“ Nr. 27819/2001 – 3030 aus dem Tag 11. 7. 2001 und „Massnahme des Stellvertreters des Landschaftsministers CR für Realisierung des Tätigkeitgegendstandes des organisatorischen Bestandes des Staates - das Institut für Forsteinrichtung Brandýs nad Labem“ Nr. 29755/01 aus dem Tag 31. 7. 2001.
  • Für Sicherung der gegenseitigen Informierheit, Zusammenarbeit und Mitwirkung zwischen den Mitarbeitern des Instituts für Forsteinrichtung Brandýs nad Labem (weiter nur IFE) und der staatlichen Organen der Forstverwaltung (weiter nur SFV) werden regionale Arbeitsseminare in den einzelnen Filialen IFE organisiert, deren Vorstellung eine Lösung der aktualen Bedürfnisses auf dem Feld Forsteinrichtung ist. Im Rahmen diesen Seminare sind auch Schreibinformationen für Ergänzung der „Information- und Technikdokumente des IFE“ vermittelt. Das Zahl der Teilnehmer der Seminare ist nicht beschränkt.
  • An Anforderung der Mitarbeiter der SFV ist auch möglich eine Aussenschulung zu realisieren zB. Ermittlung der Taxationsdaten, Vorführung der Aussenkontrole der Daten aus Waldwirtschaftsplänen (WWP) und Waldwirtschaftskonzepten (WWK).
  • In der Mitwirkung mit dem Informations- und Datenzentrum (weiter nur IDZ) und der Entwicklung des „Datenspeichers IFE“ ist möglich einige Möglichkeiten des direkten Anschlusses an den Datenspeicher in der Zukunft zu entwickeln, und so die Informatik in staatlichen Forstverwaltung ausdrücklich zu racionalizieren.
  • Zusammenarbeiten bei dem Information- und Bildungsprozess der Waldbezitzer und anderen Subjekten, deren Aktivität etwas mit der Waldwirtschaft zu tun hat.
  • In dem Sinne des „Einrichtungsdokumentes“ erteilt der IFE den Arbeitern der SFV:
    • die Übersichtskarte des Eigentums der Wälder der neu eingerichteten und zugestimmten WWP und WWK in dem Massstab 1:20 000 (1:25 000),
    • Übersicht über die Wälder für die keine WWP gefertigt sind und über eventuelle Verarbeiterungsüberlappung nach der Aufnahme der neuen Daten der WWP und WWK in das IDZ,
    • Instalation der digitalen regionalen Waldentwicklungsplänen (weiter nur RWEP), bzw. andere UHULsoftwares, die für die Tätigkeit der SFV nötig sind und für Beratung auf diesem Feld,
    • -für die Gebietswirkung der Organen der SFV übergibt die Daten aus neuen WWP und WWK in digitalen Form,
    • für die Ausarbeitung der WWK übergibt die Daten und Karten vorigen WWP, Ratstr der Wirtschaftskarten und abgeleitete Staatskarten, RWEP und bzw. weitere Daten in der Abstimmung mit den: „Regel des Ministerium für Landwirtschaf CR (weiter nur MfL) für Erteilung der Daten aus ausgewählten Informationsschischten für die Notwendigkeit des Informationsstandard (weiter nur IS) in der Forstwirtschaft“ aus dem Tag 1. 3. 2002 und „Regel des MfL für die Übernahme und die Erteilung der Daten zugestimmten RWEP, WWP und WWK“ Nr. 29947/2001-5030 aus dem Tag 21. 8. 2001,
    • Informationen in den Fragen der Waldzertifikation in dem Rahmen der Tätigkeit des nationales Zertifikationszentrums,
    • bei der Achtung auf die Vorschriften über dem Datenschutz fertigt Prognosen und Analyse (zB. Ausgewählte Daten über dem Waldzustand für die Kreisämte) über den Rahmen der Forsteinrichtungsarbeiten in dem ganzen Umfang des Datenspeichers IFE und der RWEP Arbeiten an.
  • Auf dem Grund der Anforderung oder der Bestellung der SFV sind weitere Dienste erteilt:
    • vorläufige Kontrolle der Daten WWP und WWK bevor dem Zustimmungsprozess des WWP und der Übernahme der WWK,
    • Anfertigung der Eigentumsunterlagen für Aufarbeiten der WWK nach der Bestellung des zuständiges Organes der Staatsverwaltung,
    • Aufarbeiten der Unterlagen für die Aktualisierung oder Erledigung der Anforderungen der Waldbesitzer auf dem Feld der Waldkategorisierung,
    • Ausarbeiterung der Expertise in dem Umfang der Bewertung der Grundstückes, der Dauerbewuchses und der Schaden an den Waldbeständen, der Betriebe und der Ökonomik der Waldproduktion,
    • Ausarbeitung der Stellung zu den Methoden des Waldbewirtschaften,
    • weitere Aktivitäten nach den speziellen Aufforderungen der SFV mit Rücksicht auf die freie Kapacität der einzelnen Filialen (regionale Arbeitsorte) im Anschluss auf die gültige Legislative.

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Aktualisierung: 27. 6. 2008
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